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Gefahrenabwehr und Gefahrerforschung durch den Grundeigentümer
Zahlreiche der mit der Sanierung von Altlasten zusammenhängenden Rechtsfragen sind noch immer nicht abschließend geklärt. In besonderem Maße gilt dies für die Grenzen der polizeirechtlichen Zustandsverantwortlichkeit des Grundeigentümers. Seine im Grundsatz unbeschränkte Verantwortlichkeit wird häufig als ungerecht empfunden. Ausgehend von den polizeirechtlichen Grundlagen der Zustandsverantwortlichkeit weist der Autor nach, daß die «Haftung» des Eigentümers auf das eigene Grundstück beschränkt ist. ...

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